Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich 1. Die Leistungen des Sachverständigen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (AG) gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer (AN) ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 3. Die AGB sind dem AG zugänglich gemacht und auf Wunsch in Textform erhältlich. § 2 Auftragserteilung 1. Der Auftrag zur Gutachtenerstellung soll in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen. 2. Annahmen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform. § 3 Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand ist die im Auftrag bezeichnete Gutachtertätigkeit. 2. Der AG hat den Verwendungszweck des Gutachtens mitzuteilen. Änderungen sind dem AN unverzüglich mitzuteilen. Eine Nutzung des Gutachtens außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nicht gestattet. § 4 Rechte und Pflichten des Sachverständigen 1. Der Sachverständige führt seine Tätigkeit unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen durch. 2. Weisungen des AG, die zu inhaltlich unrichtigen Ergebnissen führen würden, muss der Sachverständige nicht befolgen. 3. Der Sachverständige ist berechtigt, alle für die Begutachtung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen (Besichtigungen, Recherchen, Fotos, Laboruntersuchungen usw.). 4. Der AG ermächtigt den Sachverständigen, bei beteiligten Dritten notwendige Auskünfte einzuholen. Hierzu erforderliche Vollmachten stellt der AG auf Anfrage aus. 5. Bei Zahlung per Abtretung oder auf Rechnung kann eine Bonitätsprüfung auf Grundlage einer gesonderten DSGVO-Einwilligung erfolgen. § 5 Mitwirkungspflichten des AG Der AG stellt dem Sachverständigen alle für die Begutachtung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. § 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte 1. Der Sachverständige behält das Urheberrecht am Gutachten. 2. Der AG erhält ein einfaches Nutzungsrecht ausschließlich zum vereinbarten Zweck. 3. Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung des Gutachtens bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen. § 7 Auskunftspflicht Der AG kann Auskunft über den Stand der Begutachtung, die voraussichtliche Fertigstellung und über absehbar steigende Kosten verlangen. § 8 Vergütung 1. Die Vergütung erfolgt gemäß gültiger Gebührentabelle oder individuell vereinbarter Preise. 2. Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt je angefangene Viertelstunde; ein Tagessatz entspricht 10 Stunden. Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. 3. Der Sachverständige kann Vorschüsse verlangen und wird nach deren Zahlung tätig. 4. Der AG erhält das Gutachten in zweifacher Ausfertigung; weitere Kopien sind kostenpflichtig. § 9 Zahlungsbedingungen 1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug zu begleichen. 2. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). 3. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. § 10 Haftung 1. Der Sachverständige haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. 2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 3. Für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. 4. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. § 11 Kündigung 1. Der AG kann den Vertrag jederzeit nach § 648 BGB kündigen; der AN behält Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen. 2. Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen. 3. Wichtige Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzungen, fehlende Mitwirkung oder Behinderung der Arbeit des Sachverständigen. § 12 Widerrufsrecht (bei Verbrauchern) 1. Bei Fernabsatzverträgen hat der AG ein 14-tägiges Widerrufsrecht. 2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der AG ausdrücklich zustimmt, dass der AN vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt und er bestätigt, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt. 3. Die Widerrufsbelehrung wird dem AG gesondert in Textform übermittelt. § 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort ist der Sitz des Sachverständigen. 2. Bei B2B-Geschäften ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigen. § 14 Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 2. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.